KGS Kaldenkirchen mit Teilstandort Leuth

Einschulung

Wenn Sie zum ersten Mal ein Kind einschulen, haben Sie viele Fragen. Einige der wichtigsten möchten wir Ihnen auf dieser Seite beantworten.

Bei weiteren Fragen dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Informationsabend

Jedes Jahr im September findet am Standort Kaldenkirchen unser Informationsabend für zukünftige Schulneulinge statt (siehe Termine). Hierzu erhalten Sie eine Einladung über die Kindergärten. Der Teilstandort Leuth kann im Anschluss an den Informationsabend besichtigt werden. 

An diesem Abend stellen wir Ihnen unsere Schule, sowie unser pädagogisches Konzept vor und beantworten Ihre Fragen.

Anmeldung

An verschiedenen Tagen im November (siehe Termine) haben Sie Zeit, um Ihr Kind in der Schule anzumelden. Sie können gerne einen festen Termin zur Anmeldung vereinbaren. Das erspart Ihnen und Ihrem Kind die Wartezeit. Auch die Kindergärten unterstützen uns, indem sie auf die Termine durch Aushang hinweisen. Die Anmeldung findet an beiden Standorten im November statt, genaue Termine folgen.

Sollten Sie berufstätig sein und keinen der genannten Termine wahrnehmen können, melden Sie sich bitte telefonisch im Sekretariat. Unsere Sekretärin Frau Kochaneck wird Ihnen einen Termin geben, an dem Sie Ihr Kind anmelden können.

Zur Anmeldung bringen Sie bitte das Familienstammbuch/Geburtsurkunde und den Nachweis über die Masernschutzimpfungen mit.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Wird Ihr Kind nach diesem Termin sechs Jahre alt, so besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung. Bitte vereinbaren Sie zwecks Rücksprache einen Termin mit der Schulleitung, falls Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen möchten.

Vor Beginn des  neuen Schuljahres laden wir die Eltern der an unserer Schule angemeldeten Schulneulinge zu einem weiteren Informationsabend ein. Hier besprechen wir mit den Eltern dann die Dinge, die mit der Einschulung in Verbindung stehen (Einladung, Einschulungstag etc.) sowie den Ablauf der ersten Schulwochen. Weiterhin informieren wir Sie über den Schulbedarf (Arbeits- und Lernmaterial) der Erstklässler.


Schulärztliche Untersuchung

Von der Schulärztin des Kreisgesundheitsamtes erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung. Diese findet im Kreisgesundheitsamt in Viersen statt. Die Untersuchungen beginnen etwa im November des Vorjahres der Einschulung. Die Schulärztin des Gesundheitsamtes für den Kreis Viersen untersucht Ihr Kind im Hinblick auf die körperliche Schulfähigkeit. Dazu gehören Feststellungen zum / zur

1.      Farbsehen,

2.      Sehfähigkeit,

3.      Hörfähigkeit,

4.      Sprach- und Sprechfähigkeit,

5.      körperlichen Entwicklung,

6.      Grobmotorik / Körperkoordination,

7.      Fein- und Visuomotorik,

8.      visuelle Wahrnehmung,

9.      auditive Wahrnehmung

10.  Merkfähigkeit,

11.  Konzentration und Ausdauer,

12.  psychosozialen Entwicklung und emotionalen Reife.

Das Untersuchungsergebnis wird schriftlich festgehalten und der Schulleitung mitgeteilt. Es kann mit den folgenden Empfehlungen abschließen: Das Kind ist…

  • schulfähig, es bestehen keine Bedenken gegen die Einschulung.
  • die Zurückstellung aus schulärztlicher Sicht wird empfohlen
  • Schulfähig / nicht schulfähig; die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird empfohlen.

Je nach Urteil der Schulärztin werden dann unterschiedliche Wege eingeschlagen:

  • Alle schulfähigen Kinder - ob mit oder ohne Bedenken -  werden nach dem neuen Schulgesetz regulär eingeschult. Schulfähige Kinder mit  Bedenken werden entsprechend in der Schuleingangsphase gefördert. Ein Gespräch  mit der Schulleitung ist in einem solchen Fall zwecks weiterer Informationen  sinnvoll.
  • Wird ein Kind als nicht schulfähig beurteilt, besteht die Möglichkeit es für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Nach einem Austausch mit Eltern und Kita entscheidet hierüber die Schulleitung.
  • Nur in Ausnahmefällen wird die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) vorgeschlagen. Auch in diesem Fall sollten Sie mit der Schulleitung Kontakt aufnehmen.

1. Schultag

Endlich ist der große Tag da, die Schule öffnet ihre Tore für die neuen ErstklässlerInnen. Er findet an beiden Standorten am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt.

Am Tag der Einschulung kommen Sie mit Ihrem Kind zur Schule. Dort werden die Schulneulinge mit einer kleinen Einschulungsfeier, die die Schulgemeinschaft vorbereitet hat, empfangen. Der Pastor erteilt uns während der Feier seinen Segen.

Nach der Feier erhält jedes Kind von seinem Patenkind (dieses Kind begleitet Ihr Kind durch das erste Schuljahr) ein kleines Geschenk und wird von diesem in die Klasse begleitet. Dort erleben unsere neuen SchülerInnen ihre erste richtige Schulstunde.

Die Eltern stärken sich derweil auf unserem Schulhof in der Cafeteria des Fördervereins bei Kaffee und anderen Getränken und warten auf ihre Kinder.